Zu den Kosten.

 

Die heilpraktischen Psychotherapie-Gespräche in meiner AD.HOCK-PRAX!S werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Sollten in einer etwaigen Zusatz- oder Privatversicherung Kosten für Leistungen von Heilpraktikern eingeschlossen sein, so werden in aller Regel auch Teile meines Honorars  übernommen. 
Gerne helfe ich Ihnen, dies abzuklären.
 

Rechnungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind steuerlich absetzbar und werden als „außer­gewöhnliche Belastungen” (13 II SGB V) bei der Steuererklärung anerkannt und können somit geltend gemacht werden.

Die Kosten, die Ihnen von meiner AD.HOCK-PRAX!S in Rechnung gestellt werden, sind gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG sind Heilbehandlungen umsatzsteuerfrei.



Die Kosten für eine Heilpraktische Psychotherapie selbst zu übernehmen hat durchaus Vorteile:

  • Es müssen keine bürokratischen Anträge etc. gestellt werden und somit kann eine Therapie sehr schnell beginnen.

  • Eine Therapie in der AD.HOCK-PRAX!S wird nicht aktenkundig und bleibt anonym. Dies kann besonders für Menschen interessant sein, die noch am Anfang ihres Berufslebens und evtl. vor einer Verbeamtung oder dem Abschluss von Lebens-, privaten Kranken- und Berufsunfähigkeitsversicherungen etc. stehen.

  • Aufgrund der fehlenden Dokumentationspflicht gegenüber gesetzlicher Krankenkassen, bin ich in der Anwendung und Kombination verschiedener, therapeutischer Ansätze und Methoden viel freier in der Gestaltung der Heilpraktischen Psychotherapie.
    Von den Krankenkasse werden außerdem nur drei sogenannte Richtlinienverfahren finanziert. Nämlich: Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Psychoanalyse.