Honorar & Kosten

Gesetzliche Krankenkassen 

Die Leistungen für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz in meiner AD.HOCK-PRAX!S werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Privatkassen und Zusatzversicherungen 

Sollten in einer eventuellen Zusatz- oder Privatversicherung Kosten für psychotherapeutische Leistungen von Heilpraktikern eingeschlossen sein, werden aller Regel nach Teile meines Honorars übernommen. Gerne unterstütze ich Sie dabei, dies vorab abzuklären.

Steuerliche Absetzbarkeit 

Rechnungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern, beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, sind steuerlich absetzbar. Sie können im Rahmen der Steuererklärung als „außergewöhnliche Belastungen“ (gemäß § 33 EStG) geltend gemacht werden.

Umsatzsteuerfreiheit 

Die therapeutischen Leistungen, die Ihnen von meiner AD.HOCK-PRAX!S in Rechnung gestellt werden, sind als Heilbehandlungen gemäß § 4 Nr. 14 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Ihre Vorteile als Selbstzahler:innen

Die Kosten für eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz selbst zu übernehmen, bringt durchaus auch Vorteile mit sich:

  • Schneller Therapiebeginn: Es müssen keine langwierigen bürokratischen Anträge bei den Kassen gestellt werden. Dadurch können die therapeutischen Sitzungen sehr zeitnah und flexibel beginnen.

  • Absolute Diskretion (keine Aktenkundigkeit): Die Inanspruchnahme der Leistungen in der AD.HOCK-PRAX!S wird nicht aktenkundig und bleibt gegenüber Dritten (wie Krankenkassen oder Behörden) anonym. Dies ist besonders wertvoll für Menschen, die am Anfang ihres Berufslebens stehen, eine Verbeamtung anstreben oder den Abschluss von Lebens-, privaten Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen planen.

  • Methodenfreiheit: Aufgrund des wegfallenden Begründungszwangs gegenüber gesetzlichen Krankenkassen bin ich in der Anwendung und Kombination verschiedener therapeutischer Ansätze völlig frei. Ich kann die Methoden flexibel und individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen, während die gesetzlichen Krankenkassen nur die wenigen sogenannten Richtlinienverfahren finanzieren.